RIEMSER Pharma GmbH
Vertriebszentrum
Brooker Weg 1
17493 Greifswald - Insel Riems
phone + 49 38351 76-700
fax + 49 38351 76-750
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und Lieferung innerhalb Deutschlands
Vorbemerkung
Folgende AGB gelten, wenn der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie werden Inhalt eines jeden Kaufvertrages mit der RIEMSER Pharma GmbH (= Verkäufer und im Folgenden RIEMSER) und dem Käufer.
Abweichende Einkaufsbedingungen oder andere Einschränkungen des Käufers werden nicht Vertragsbestand-teil, es sei denn, dass diese von RIEMSER im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Selbst wenn der Käufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritter enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Allgemeiner Geschäftsbe-dingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des geschlossenen Vertrages hiervon unberührt.
1. Bestellung und Auftragsannahme
- Die Angebote von RIEMSER sind bezüglich Menge, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
- Sämtliche Bestellungen, die RIEMSER vom Käufer erteilt werden, bedürfen der Annahme durch zumindest in Textform (E-Mail, Fax) abgefasste Auftragsbestätigung, außer wenn ihnen durch Übersendung der Ware und Rechnung entsprochen wird.
- Weichen die bestellten Mengen unwesentlich von der Verkaufseinheit bzw. Handelsform ab, so ist RIEMSER berechtigt, die Bestellmenge selbständig entsprechend anzupassen.
2. Lieferzeit
Falls eine Lieferzeit vereinbart oder erforderlich ist, gilt Folgendes:
Die von RIEMSER genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als “verbindli-cher Liefertermin” von RIEMSER zumindest in Textform bestätigt worden.
3. Versand
- Der Versand der bestellten Ware erfolgt ab dem Vertriebszentrum von RIEMSER auf Rechnung und Gefahr des Käufers. RIEMSER steht es frei, das Transportunternehmen sowie die Art des Transportmittels zu wäh-len. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Vertriebszentrum von RIEMSER auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
- Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Käufer zu tragen.
- RIEMSER ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist auf Wunsch des Käufers von RIEMSER schriftlich übernommen worden. Die Kosten einer solchen Transportversicherung werden dem Käufer grundsätzlich weiterberechnet.
4. Lieferung
- An Großhändler, Behörden, Krankenhäuser:
Ab einem Nettoauftragswert von 125 € trägt RIEMSER die Versandkosten.
Großhändler: Bei einem geringeren Auftragswert werden dem Käufer anteilige Porto- und Verpackungskos-ten in Höhe von 25 € netto in Rechnung gestellt.
Behörden und Krankenhäuser (inkl. Klinikversorgende Apotheken): Bei einem geringeren Auftragswert werden dem Käufer anteilige Porto- und Verpackungskosten in Höhe von 4,50 € netto in Rechnung gestellt. - An Apotheken, Therapeuten, Tierärzte, Zahnärzte, Dentallabore:
Ab einem Nettoauftragswert von 75 € trägt RIEMSER die Versandkosten. Bei einem geringeren Auftrags-wert werden dem Käufer anteilige Porto- und Verpackungskosten in Höhe von 4,50 € netto in Rechnung ge-stellt.
Wenn Ware mit kurzem Verfall versandt wird/ werden soll, d.h. mit weniger als 6 Monaten bis zum Verfallsdatum, werden dem Käufer anteilige Porto- und Verpackungskosten in Höhe von 4,50 € netto in Rechnung gestellt, wenn der Nettoauftragswert geringer ist als 4,50 €. Ab einem Nettoauftragswert von 4,50 € für solche schnell verfallen-den Waren, übernimmt RIEMSER die Porto- und Verpackungskosten. - Mehrkosten für Eil- und Expresssendungen berechnet RIEMSER gesondert.
- RIEMSER haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzöge-rungen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die RIEMSER nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse RIEMSER die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist RIEMSER zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber RIEMSER vom Vertrag zurücktreten.
- Die angegebenen Lieferbedingungen gelten ausschließlich innerhalb Deutschlands. Mehraufwendungen (z. B. Transportkosten, Zoll- und Versicherungsgebühren) bei Lieferungen ins Ausland gehen zu Lasten des Käufers.
5. Haftung für Mängel
- Bei erkennbaren Mängeln an der Verpackung, hat der Käufer bei Entgegennahme der Ware, die Beschädi- gung gegenüber dem Transpostunternehmen anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung zu vermerken.
Solche Mängel hat der Käufer ebenfalls gegenüber RIEMSER unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, anzuzeigen. - Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und RIEMSER beste-hende Mängel unverzüglich, jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, schriftlich (wobei Textform (E-Mail, Fax) ausreichend ist) und unter Angabe der Bestelldaten mitzuteilen. Mängel, die nicht unverzüglich, also entgegen der vorstehenden Pflicht, verspätet gerügt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Bei versteckten Mängeln, hat der Käufer den Mangel entsprechend der vorstehenden Sätze unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Eine Rüge bezüglich der Ware, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht wird, stellt keine form- und fristgerechte Rüge dar.
- Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an RIEMSER ist diesem gegenüber zumin-dest in Textform anzukündigen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis von RIEMSER erfol-gen, brauchen von RIEMSER nicht angenommen zu werden. Der Käufer trägt in diesem Falle die Kosten der Rücksendung.
- Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels be-gründet folgende Rechte des Käufers:
a) Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei RIEMSER nach eigenem Ermessen.
b) Erst wenn auch eine wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Käufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
c) Das Recht des Käufers, Schadensersatz wegen der Verletzung einer Pflicht von RIEMSER zur Lieferung mangelfreier Sachen zu verlangen, ist in der Höhe auf den Wert der Lieferung begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. - Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr seit Auslieferung. Für Schadensersatzansprüche des Käufers, die im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht werden und die auf den Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind oder auf grobes Verschulden gestützt werden, gilt die verkürzte Verjährungsfrist nicht.
- Absatz 6 gilt nicht für qualitätsbezogene Mängel an der Ware selbst. Bei solchen Mängeln endet die Gewährleistungsfrist erst mit Ablauf des Verfallsdatums.
6. Preise
Von RIEMSER angegebene Preise sind stets Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt zu den am Tag der Absendung der Lieferung bzw. zu den am Tag der Rechnungslegung gültigen Preise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Auf Ziffer 4 wird hingewiesen.
7. Zahlungsbedingungen
- Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs empfiehlt RIEMSER, sich dem Lastschriftverfahren (Bankeinzug) anzuschließen. Beim Lastschriftverfahren gewährt RIEMSER 2 % Skonto.
- Ohne Bankeinzug sind sämtliche Rechnungen von RIEMSER spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 1,5 % Skonto zu bezahlen. Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins-satz der Deutschen Bundesbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Die Aufrechnung mit Gegenansprü-
chen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, so-weit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind
8. Eigentumsvorbehalt
- Jede von RIEMSER gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käu-fer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware aber im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. - Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an RIEMSER ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungs-verpflichtungen gegenüber RIEMSER nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kre-ditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig.
- Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an RIEMSER ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den RIEMSER dem Käufer für die weiterveräu-ßerte Vorbehaltsware berechnet hatte.
- Im Falle einer Pfändung der Ware beim Käufer ist RIEMSER sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von RIEMSER gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
- Die Geltendmachung der Rechte von RIEMSER aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung von RIEMSER gegen den Käufer angerechnet.
9. Wiederverkauf
- Die Produkte von RIEMSER dürfen nur in der unveränderten Originalverpackung und nicht in Teilmengen angeboten oder verkauft werden.
- Weiterhin dürfen die Produkte von RIEMSER nur nach ununterbrochener vorschriftsgemäßer Lagerung und nur unter Einhaltung der jeweils einschlägigen gesetzlichen, insbesondere arzneimittelrechtlichen Vorschrif-ten angeboten, (wieder-)verkauft oder sonst abgegeben werden.
10. Sonstiges
Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur für unmittelbare Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten von RIEMSER verursacht wurden. Die Haftung ist – soweit zulässig – auf den Wert der Lieferung beschränkt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von RIEMSER. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als am Sitz von RIEMSER zu erbringen.
- In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepub-lik Deutschland.
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
Geschäftsführung: Dr. Michael Mehler (Vorsitzender), Beatrice von Buchwaldt
Sitz: 17493 Greifswald - Insel Riems
Registergericht: 18439 Stralsund
Registernummer: HRB 8507
Stand: 01.05.2013

