Rabattpartner
Die RIEMSER Pharma GmbH kooperiert mit einer Reihe von Krankenkassen als Rabattpartner.
Dies hat folgenden Hintergrund:
In Deutschland wurde vor einigen Jahren rechtlich festgelegt, dass Apotheken bei der Auswahl von Medikamenten für gesetzlich Krankenversicherte, die so genannten Arzneimittelrabattverträge der Krankenkassen beachten müssen.
Über die Rabattverträge gewähren Arzneimittelhersteller wie RIEMSER bestimmten Krankenversicherungen Preisnachlässe über die gesetzlich vorgegebenen Abschläge hinaus und beliefern deren Versicherte exklusiv mit bestimmten Medikamenten.
In der Praxis verläuft das folgendermaßen:
Immer wenn ein Arzt kein namentlich genanntes Medikament, sondern lediglich einen bestimmten Wirkstoff verschreibt, vermerkt er auf dem Rezept, dass die Auswahl eines Medikaments mit dem entsprechenden Wirkstoff durch die Apotheke erfolgt („Aut-idem-Regelung“).
Die Apotheke muss dann vorrangig ein Mittel abgeben, für das die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit dem Hersteller vereinbart hat.





